Rechtskompetenz heißt, zu wissen, wo was geschrieben steht.

Rechtsberatung

Ich kann Sie beraten!

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Dienstleister im kaufmännischen und infrastrukturellen Gebäudemanagement hat sich ein enormes Praxiswissen angesammelt, das Ihnen zu Gute kommt.

Nicht unerhebliche Rechtsanwaltskosten können oftmals vermieden werden, meine Verträge sowie Haus- und Nutzungsordnungen haben Hand und Fuß.

Klartext:

Rechtsberatung darf ich nicht durchführen. Dies ist den Rechtsanwälten vorbehalten. Dennoch ist es wichtig, die relevanten Gesetze und Rechtsprechungen als Verwalter zu kennen, um Rechtsnachteile schon im Vorfeld erkennen und abwenden zu können.

Hierzu gehört u.a. das Kennen und Beachten von WEG, BGB, MHG, HeizkostenV, BV, UStG, LBO, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, Konkursverordnung, Nachbarschaftsrecht, uvm.

Mitwirken bei Gerichtsterminen, Beschlußanfechtungen, Hausgeldklagen. Abschluß von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge etc.)

Als Zeichen meiner Rechtskompetenz kann ich mit Stolz behaupten, daß ich noch keinerlei größere Prozesse für oder gegen mich führen mußte. Räumungs- und Zahlungsklagen bleiben aber leider nicht aus.

Rechtskompetenz ist vor allem
gefragt bei Verträgen mit:

Egal ob Hausmeister- oder Versicherungsverträge - eine kompetente, optimale interne Organisation Ihrer Hausverwaltung Rolf Beckmann ist Garant für die Einhaltung, Durchführung und Überwachung von Vereinbarungen und Fristen.

Nicht umsonst bin ich einem Netzwerk angeschlossen, dass mich monatlich über sämtliche Neuerungen, Urteile und Gesetzesänderungen in punkto Immobilienverwaltung informiert. Sollte es dennoch ein Problem geben, auf das ich keine Antwort parat habe, so erhalte ich in kurzer Zeit rechtsanwaltliche Auskunft über mein Netzwerk, zum Nulltarif.







Rolf Beckmann verwaltet unter anderem ...

Dorfstraße

Platjenwerbe

Am Weinberg

Ritterhude

... und noch mehr!